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Solaranlagen für Wohnhäuser: Weitere Senkung der Einspeisevergütung für Anlagen unter 100 kWp

Solaranlagen für Wohnhäuser: Weitere Senkung der Einspeisevergütung für Anlagen unter 100 kWp

2025-10-11

Während die Subventionen für kleine Anlagen ≤ 9 kWp stabil bleiben, sind die für Photovoltaikanlagen mit höherer Leistung um 15 bis 16 % gesunken, sowohl für Überschussverkäufe als auch für Gesamtverkäufe. Einige Anreize für den Eigenverbrauch sinken ebenfalls.

Die französische Energieregulierungsbehörde (CRE) hat die neuen Einspeisetarife für Strom aus Photovoltaikanlagen in Festlandfrankreich veröffentlicht, die bis zum 1. Januar 2026 gelten. Diese Tarife gelten jetzt nur noch für Anlagen, die auf Gebäuden, Schuppen oder Verschattungsstrukturen mit einer Spitzenleistung von 100 kWp oder weniger installiert sind, was einer Fläche von etwa 500 m² entspricht. Tatsächlich sind seit dem 22. September 2025 Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 500 kWp nicht mehr für das offene Fenster berechtigt, sondern müssen einem vereinfachten Ausschreibungsverfahren (AOS) unterzogen werden.

0-9 kWp Segment

Im kleinen Photovoltaiksegment, das hauptsächlich für Privatkunden bestimmt ist, bleiben die Überschusseinspeisetarife mit 4 €/kWh stabil, ebenso wie der Eigenverbrauchsbonus, der 80 €/kWp beträgt.

9-100 kWp Segment

Es überrascht nicht, dass die neuen Tarife einen Rückgang im 9-100 kWp-Segment widerspiegeln, das hauptsächlich für den Gewerbe- und Industriebereich (G&I) bestimmt ist. Der Überschusseinspeisetarif liegt jetzt bei 6,17 €/kWh, was einem Rückgang von 15 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Eigenverbrauchsboni werden auf 160 €/kWp für das 9-36 kWp-Segment (minus 11 %) und auf 80 €/kWp für das 36-100 kWp-Segment (ebenfalls minus 11 %) erhöht. Schließlich sinken die Gesamtverkaufstarife um 16 % und werden auf 10,49 €/kWh für 9 bis 36 kWp und auf 9,12 €/kWh für 36 bis 100 kWp erhöht.

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Während die Subventionen für kleine Anlagen ≤ 9 kWp stabil bleiben, sind die für Photovoltaikanlagen mit höherer Leistung um 15 bis 16 % gesunken, sowohl für Überschussverkäufe als auch für Gesamtverkäufe. Einige Anreize für den Eigenverbrauch sinken ebenfalls.

Die französische Energieregulierungsbehörde (CRE) hat die neuen Einspeisetarife für Strom aus Photovoltaikanlagen in Festlandfrankreich veröffentlicht, die bis zum 1. Januar 2026 gelten. Diese Tarife gelten jetzt nur noch für Anlagen, die auf Gebäuden, Schuppen oder Verschattungsstrukturen mit einer Spitzenleistung von 100 kWp oder weniger installiert sind, was einer Fläche von etwa 500 m² entspricht. Tatsächlich sind seit dem 22. September 2025 Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 500 kWp nicht mehr für das offene Fenster berechtigt, sondern müssen einem vereinfachten Ausschreibungsverfahren (AOS) unterzogen werden.

0-9 kWp Segment

Im kleinen Photovoltaiksegment, das hauptsächlich für Privatkunden bestimmt ist, bleiben die Überschusseinspeisetarife mit 4 €/kWh stabil, ebenso wie der Eigenverbrauchsbonus, der 80 €/kWp beträgt.

9-100 kWp Segment

Es überrascht nicht, dass die neuen Tarife einen Rückgang im 9-100 kWp-Segment widerspiegeln, das hauptsächlich für den Gewerbe- und Industriebereich (G&I) bestimmt ist. Der Überschusseinspeisetarif liegt jetzt bei 6,17 €/kWh, was einem Rückgang von 15 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Eigenverbrauchsboni werden auf 160 €/kWp für das 9-36 kWp-Segment (minus 11 %) und auf 80 €/kWp für das 36-100 kWp-Segment (ebenfalls minus 11 %) erhöht. Schließlich sinken die Gesamtverkaufstarife um 16 % und werden auf 10,49 €/kWh für 9 bis 36 kWp und auf 9,12 €/kWh für 36 bis 100 kWp erhöht.